Frag Somplatzki 132 – Schlüsselfertig

Schlüsselfertig trotz fehlender Bodenbeläge: Darf der Generalunternehmer das?

In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Friedmann aus Wissen. Er ist privater Bauherr und hat ein Generalunternehmen mit dem Bau eines schlüsselfertigen Einfamilienhauses beauftragt. Doch nun verlangt das Unternehmen die Abnahme der Leistung, obwohl die Bodenbeläge noch fehlen. Herr Friedmann möchte wissen, ob das Haus in diesem Zustand als schlüsselfertig gilt und abnahmereif ist – oder ob er berechtigte Einwände hat.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.