Frag Somplatzki 139 – Erweiterungshalle

Bauhandwerkersicherheit nach Kündigung: Hat der Unternehmer noch Ansprüche?

Herr Bernhard aus Frankfurt betreibt eine Bowlingbahn und hat einen Generalunternehmer für den Bau einer Erweiterungshalle beauftragt. Es kommt zum Streit über Mängel an der Dachkonstruktion. Der Generalunternehmer fordert eine Bauhandwerkersicherheit und setzt eine Frist von 14 Tagen. Nach Ablauf der Frist kündigt er den Vertrag, rechnet diesen ab, fordert jedoch weiterhin die Bauhandwerkersicherheit. In diesem Video kläre ich, ob der Generalunternehmer nach der Kündigung noch Anspruch auf die Sicherheit hat und welche Rechte und Pflichten beide Parteien in solch einem Fall haben.

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