Frag Somplatzki 152 – Sichtschutz Fristsetzung

In diesem Video beantworte ich die Frage von Frau Hardt aus Spandau, die einen Bauträgervertrag für eine Eigentumswohnung abgeschlossen hat. Obwohl die Wohnung bereits seit Monaten bezugsfertig ist, fehlt noch der vertraglich zugesicherte Sichtschutz entlang der Terrasse. Der Bauträger behauptet nun, er müsse die Anlage erst vollständig fertigstellen, bevor er solche Teilleistungen umsetzen müsse. Frau Hardt möchte wissen, ob sie den Bauträger auch gezielt auf die Errichtung des Sichtschutzes verklagen kann – oder ob sie tatsächlich abwarten muss, bis die gesamte Anlage fertiggestellt ist.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.