Frag Somplatzki 154 – Mangelhafte Dachentwässerung

In diesem Video beantworte ich die Frage von Frau Pawelka aus Löwenberg. Sie hat ein Bauunternehmen beauftragt, eine Garage in Massivbauweise für ihr Elektrofahrzeug zu errichten. Doch bald bemerkte sie Feuchtigkeit und einen muffigen Geruch in der Garage. Nachdem der Bauunternehmer trotz ihrer Beschwerde nicht reagierte, ließ sie die Mängel durch eine andere Firma beheben. Nun fordert sie die Kosten von knapp € 900 zurück, doch der Bauunternehmer verweist auf eine fehlende Fristsetzung und angeblich unzureichende Mängelrüge. Kann Frau Pawelka trotzdem ihr Geld zurückfordern?

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.