Frag Somplatzki 52 – Bauträgervertrag Vertragsstrafe

Ärgerlich: Verspätete Wohnungsfertigstellung. Anspruch auf Vertragsstrafe?

In diesem Video gehe ich auf die Frage von Herrn Behrmann aus Stuttgart ein, der eine Wohnung von einem Bauträger erworben hat. Trotz der hochwertigen Ausstattung und nahezu mangelfreien Herstellung der Wohnung wurde diese anderthalb Monate zu spät fertiggestellt. Herr Behrmann steht nun vor der Frage, ob er eine im Vertrag vereinbarte Vertragsstrafe vom Bauträger fordern kann, obwohl die Abnahme bereits erfolgt ist. Eine wichtige Rolle spielt hierbei der Vertragsstrafenvorbehalt im Abnahmeprotokoll. In meinem Video erkläre ich, unter welchen Umständen ein Anspruch auf Vertragsstrafe besteht und welche rechtlichen Feinheiten dabei zu beachten sind. Ich biete eine klare und praxisnahe Erläuterung zu § 341 Absatz BGB und anderen relevanten rechtlichen Aspekten.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.