Frag Somplatzki 69 – Nachtragsvereinbarung

Bauprojekte und nachträgliche mündliche Vereinbarungen: Ein rechtliches Minenfeld?

In diesem Video befasse ich mich mit einem brisanten Thema, das viele Bauunternehmer und private Bauherren betrifft: Was passiert, wenn nachträgliche Aufträge auf der Baustelle mündlich erteilt und später angefochten werden? Anhand der Anfrage von Herrn Both aus Bad Homburg, der als Bauunternehmer ein Einfamilienwohnhaus errichtete und zusätzlich mündlich beauftragt wurde, ein Gartenhaus in Massivbauweise sowie eine zusätzliche Garage zu bauen, tauchen wir tief in die Materie ein. Herr Both steht nun vor einem Dilemma, da der Bauherr die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestreitet und sogar den Widerruf der mündlichen Werkverträge erklärt hat.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.