Frag Somplatzki 98 – Gewährleistung

Baumängel dem Generalunternehmer per WhatsApp melden?

In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Belkert aus Eschelbronn. Er hat 2018 eine neue Halle für seine Autowerkstatt errichten lassen und 2022 bemerkt, dass das Dach undicht ist. Nachdem er den Mangel per WhatsApp dem Generalunternehmer gemeldet hat, reagiert dieser nicht und beruft sich auf Verjährung. Kann das sein? Welche rechtlichen Schritte sollte Herr Belkert nun einleiten? Erfahren Sie mehr über die Gewährleistungsfrist und Ihre Rechte in solch einem Fall.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.