Frag Somplatzki 144 – Verwaltungsmakler

In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Pleyer aus Runkel. Er ist Miteigentümer in einer Wohnanlage und möchte eine seiner Wohnungen verkaufen. Die Hausverwaltung, die auch als Makler tätig ist und bereits mit der Mietverwaltung seiner Wohneinheiten beauftragt wurde, soll den Verkauf übernehmen. Herr Pleyer fragt sich, ob es rechtlich zulässig ist, dass die Hausverwaltung seine Wohnung vermarktet und gleichzeitig eine Provision vom Käufer verlangt. Ich erkläre die rechtliche Situation und worauf bei dieser Doppelrolle zu achten ist.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.