Frag Somplatzki 117 – Wärmebrücken

Schimmel in alter Mietwohnung durch Wärmebrücken – Muss der Vermieter nachträglich dämmen?

In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Riggert aus Falkensee. Er hat vor drei Monaten eine Wohnung aus dem Baujahr 1968 gemietet und bemerkt nun, dass Wärmebrücken an den Außenwänden zu Schimmelbildung führen. Sein Vermieter meint, dass dieser Zustand aufgrund der damaligen Bauweise hinzunehmen sei und rät ihm, häufiger zu lüften. Doch welche Rechte hat Herr Riggert wirklich? Erfahren Sie, ob er Anspruch auf eine nachträgliche Wärmedämmung hat und ob eine Mietminderung durchsetzbar ist.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.