Frag Somplatzki 161 – Mietfläche geringer

In diesem Video beantworte ich die Frage von Frau Müller-Beckum aus Karlsruhe-Durlach. Sie hat festgestellt, dass die tatsächliche Wohnfläche ihrer Wohnung 10% kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Nun möchte sie die seit 2018 überzahlte Miete zurückfordern, doch ihr Vermieter verweist auf die Verjährung. Ist eine Rückforderung wirklich nur ab 2023 möglich, oder gibt es eine Chance, auch für die vergangenen Jahre Erstattungen zu erhalten? Sehen Sie das Video, um die Antwort zu erfahren!

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.