Zustimmungsklage: Ist eine Mieterhöhung ohne schriftliche Zustimmung des Mieters rechtens?
Die Situation: Eine Vermieterin hat ihren Mietpreis an den Mietspiegel angepasst und fordert von ihren Mietern eine schriftliche Zustimmung. Ist das rechtens?
Zum Hintergrund:
In Deutschland ist das Thema Mieterhöhung streng durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Laut § 558 BGB kann ein Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Aber ist eine Mieterhöhung ohne schriftliche Zustimmung des Mieters rechtens?
Grundsätzlich muss eine Mieterhöhung schriftlich erklärt werden, und der Mieter muss dieser schriftlich zustimmen. Wenn der Mieter nicht zustimmt, kann der Vermieter innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist eine sogenannte „Zustimmungsklage“ beim Amtsgericht einreichen, um die Zustimmung gerichtlich durchsetzen zu lassen.
Aber was passiert, wenn der Mieter nichts tut und die erhöhte Miete einfach zahlt? Hier greift das Konzept der „stillschweigenden Zustimmung“. Bezahlt der Mieter die erhöhte Miete ohne Widerspruch für zwei aufeinanderfolgende Termine, gilt dies als stillschweigende Zustimmung zur Mieterhöhung. Das bedeutet, der Mieter hat die Erhöhung akzeptiert und kann später nicht dagegen vorgehen.
Zusammengefasst, eine Mieterhöhung ohne schriftliche Zustimmung des Mieters ist nicht zulässig, es sei denn, der Mieter zahlt die erhöhte Miete stillschweigend. Im Streitfall kann der Vermieter eine Zustimmungsklage einreichen. Es ist daher für Mieter und Vermieter gleichermaßen wichtig, ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Mieterhöhungen zu kennen.