Frag Somplatzki 82 – Schönheitsreparaturklausel

Schönheitsreparaturen und Altmietverträge: Das gilt für Mieter!

In diesem Video beantworten wir die Frage von Frau Becher aus Freirachdorf, die seit 1978 ein kleines Häuschen im Westerwald gemietet hat und nun in ein Altenheim zieht. Sie hat fristgemäß gekündigt, doch ihr Mietvertrag beinhaltet eine Schönheitsreparaturklausel. Sie fragt sich, in welchem Zustand sie das Häuschen an ihren Vermieter übergeben muss. Lassen Sie uns gemeinsam einen Blick darauf werfen und herausfinden, welche rechtlichen Aspekte hier zu beachten sind.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.