Frag Somplatzki 128 – Baumängel

Neues WEG-Recht: So setzen Sie Erfüllungsansprüche bei Baumängeln richtig durch!

In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Greiz aus Ober-Ramstadt. Er ist Miteigentümer einer Wohnanlage, die gravierende Baumängel aufweist, insbesondere bei der Außenwandabdichtung. Die Hausverwaltung schlägt vor, die Erfüllungs- und Mängelbeseitigungsansprüche der Miteigentümer durch Beschluss zu vergemeinschaften. Doch ist das nach dem neuen WEG-Recht überhaupt möglich? Erfahren Sie in diesem Video, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und worauf Sie achten müssen.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.