Frag Somplatzki 151 – Hausverwalterrechte

In diesem Video beantworte ich die Frage von Herrn Langsens aus Bad Urach. Als Hausverwalter einer acht Parteien Wohnanlage möchte er wissen, ob er auf Grundlage der Teilungserklärung eigenständig eine Dachsanierung in Auftrag geben darf. Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1979, und die Teilungserklärung gibt ihm umfangreiche Rechte in der Verwaltung. Aber reicht das aus, um eine solch umfangreiche Maßnahme wie eine Dachsanierung ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu veranlassen? Erfahren Sie, was das Gesetz in diesem Fall vorschreibt.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.