Frag Somplatzki 36 – Unfähigkeit

Angst vor Dachsanierung? So steuert jede Wohnungseigentümergemeinschaft sicher durch das Projekt!

Das Dach einer Wohnanlage muss saniert werden, die Wohnungseigentümergemeinschaft denkt über umfassende Dachsanierung und Dämmung nach, ist allerdings unfähig geordnet vorzugehen

Hintergrundinformation: In Eigentümergemeinschaften ist die Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen oft ein komplexer Prozess, der eine gute Organisation und Kommunikation zwischen den Eigentümern erfordert. Entscheidungen werden in der Regel durch Beschlüsse auf Eigentümerversammlungen getroffen, und jeder Eigentümer trägt einen Anteil an den Kosten entsprechend seiner Miteigentumsanteile. Fachleute wie Architekten und Sachverständige spielen eine wichtige Rolle, um den Umfang der notwendigen Arbeiten zu bestimmen und die Sanierung fachgerecht zu begleiten.

Dieses Video beschreibt den gesamten Prozess der Planung und Durchführung einer Dachsanierung in einer Eigentümergemeinschaft.
Zunächst wird die Ideenphase vorgestellt, in der die Notwendigkeit und der allgemeine Rahmen einer Dachsanierung in der Eigentümerversammlung diskutiert und ein Vorbereitungsbeschluss gefasst wird. Dieser beauftragt die Verwaltung, die Sanierung vorzubereiten und kann einen Bauausschuss einsetzen.

In der folgenden Konzeptphase ermitteln Fachleute wie Architekten und Sachverständige den genauen Umfang des Sanierungsbedarfs. Anschließend fasst die Eigentümerversammlung einen Planungsbeschluss, der die konkrete Planung und Beauftragung von Fachplanern einleitet.

Die dritte Phase, die Ausführungsplanung, umfasst die Einholung von Angeboten und die Klärung von Finanzierungsfragen. Auf Basis dieser Planung trifft die Eigentümerversammlung den Sanierungsbeschluss, der Details über den Umfang der Sanierung, die Finanzierung und die Verteilung der Kosten festlegt.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.