Frag Somplatzki 4 – SCHUFA

SCHUFAismus für Mieter ein „must have“?

Heute geht’s ums Mietrecht.

Bezahlbarer Wohnraum ist rar und der Reigen der Mietinteressenten ist riesig.

Es hält sich die Mär, dass eine SCHUFA-Bonitätsauskunft nicht nur sinnvoll sondern Voraussetzung für eine Wohnungsbesichtigung ist.

Aber wie verhält es sich rechtlich mit dem Verlangen nach einer solchen Auskunft? – ganz einfach:

Eine Wohnungsbesichtigung nur mit Vorlage einer SCHUFA-Auskunft ist rechtswidrig. Ein Nachweisanspruch des Vermieters gibt es erst, wenn der Mietvertrag auf dem Tisch liegt.

Die Tatsache, dass einige Webportale mit der SCHUFA zusammenarbeiten und dort SCHUFA Abos anbieten, ist ein Millionengeschäft mit der Wohnungsnot . Es ist irreführend und falsch, wenn dort behauptet wird, man benötigte bereits für die Wohnungsbesichtigung eine SCHUFA Bonitätsauskunft.

Also:

Fallen Sie nicht darauf rein. Im Kleingedruckten der diversen Webportalen wird darauf hingewiesen. Eine solche Auskunft ist keine Voraussetzung für eine Wohnungsbesichtigung.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.