So vermeiden Sie Streitigkeiten bei Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen 🤝
In diesem Video geht es um Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen.
(Aktualisierter ReUpload des Videos vom 11.11.2022)
Nach § 559 BGB kann der Vermieter die jährliche Miete um 8 % der Modernisierungskosten erhöhen.
Es gibt hier zwei Problemkreise:
- die formellen Anforderungen an die Mieterhöhungserklärung als solche und
- die Abgrenzung von reinen Modernisierungsmaßnahmen und durchgeführten modernisierenden Instandsetzungen
Der Bundesgerichtshof hat sich mit seinem Urteil vom 20.07.2022 damit befasst.
Zu den Formalien:
Nach § 559 b BGB muss die Mieterhöhung in Textform erfolgen und ist dem Mieter zu erläutern. Der Vermieter hat darzulegen, inwiefern die durchgeführte Modernisierung den Gebrauch des Mietobjekts erhöhen, das allgemeine Wohnverhalten auf Dauer verbessern undzu Energieeinsparungen führen.
In dem Fall 2022 hatte die Mieterin verlangt, dass der Vermieter die Gesamtmodernisierungskosten in Einzelpositionen aufgeschlüsselt.
Dem ist der BGH entgegengetreten und hält es nicht für erforderlich. Der BGH begründet damit, dass dem Mieter ein Auskunfts- und Belegeinsichtsrecht zusteht, um die Richtigkeit der Mieterhöhung zu kontrollieren oder der Mieter kann klagen.
Kommt eine modernisierende Instandsetzung hinzu (die Veränderung beinhaltet eine Modernisierung und eine Instandhaltung), muss der Vermieter bei der Kostenermittlung eine Kürzung vorzunehmen und dies dem Mieter mitteilen. Der Instandhaltungsaufwand muss durch eine Quote nachvollziehbar abgegrenzt und dargelegt werden. Auch hier sind Einzelpositionen nicht erforderlich.