Frag Somplatzki 96 – Mängelrüge

Rechtliche Fallstricke: Baupfusch-Mängelrüge per WhatsApp. Das müssen Sie wissen!

In diesem Video geht es um eine spannende Frage, die Frau Mertig aus Gönnheim gestellt hat: „Mein Betrieb hat auf Grundlage eines VOB/B-Vertrags einen Bauvertrag mit einem Generalunternehmer zur Errichtung einer Industriehalle geschlossen. Nachdem wir die Bauleistung abgenommen haben, stellte sich heraus, dass das Dach undicht ist. Wir haben den Generalunternehmer per WhatsApp unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung aufgefordert, aber er hat die Frist fruchtlos verstreichen lassen. Jetzt wollen wir Klage erheben. Ich habe jedoch Bedenken, ob eine Mängelrüge über WhatsApp ausreichend ist. Kann man bedenkenlos über WhatsApp Mängel rügen und einen Generalunternehmer zur Mängelbeseitigung auffordern?“

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.