Stundenlohnforderung des Fliesenlegers gefühlt zu hoch – was tun als Generalunternehmer?

Herr Broska aus Leinfelden-Echterdingen ist Geschäftsführer eines großen Bauunternehmens. Beim Neubau eines Schulgebäudes stellt der beauftragte Fliesenleger 35.000 € auf Stundenlohnbasis in Rechnung – belegt durch unterzeichnete Rapportzettel. Herr Broska zweifelt an der Wirtschaftlichkeit der Ausführung. Doch muss der Generalunternehmer diese Summe einfach hinnehmen? Ich erkläre, was bei Stundenlohnarbeiten rechtlich zählt – und welche Prüf- und Kürzungsrechte bestehen.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.