Rechtsdienstleistungen

Ob Bauprojekt, Immobilienkauf, Vertragsstreit oder behördliche Auseinandersetzung – rechtliche Fragen erfordern fundierte Beratung. Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Unterstützung in den Bereichen Bau- und Architektenrecht, Immobilienrecht, Werkvertragsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verwaltungsrecht.

Mit langjähriger Erfahrung und spezialisiertem Fachwissen stehen wir privaten Bauherren, Unternehmen, Kommunen sowie Vermietern und Mietern beratend und prozessbegleitend zur Seite. Erfahren Sie mehr über unsere Rechtsdienstleistungen und lassen Sie sich gezielt unterstützen.

Für private Bauherren

Wir begleiten Ihr Bauvorhaben zielgerichtet in Rechtsfragen beginnend bei der Baufinanzierung, der rechtssicheren Vertragsgestaltung und bei Leistungsstörungen während der Bauausführung bis hin zur Abnahme Ihres Bauvorhabens.

Wir prüfen Ihren Bauvertrag und führen bei Bedarf die Vertragsverhandlungen mit den Werkunternehmern.

Wir beraten auch zu Rechtsfragen des Grunderwerbs und damit zusammenhängender Fragen mit erbrechtlichen Bezügen.

Für Bau- und Handwerksunternehmen

Bau- und Handwerksunternehmen beraten wir zur Vertragsgestaltung und setzen Werklohnforderungen ggf. nach deren Sicherung zielgerichtet und effizient sowohl außergerichtlich, als auch prozessual durch.

Für Architekten und Ingenieure

Architekten und Ingenieure beraten wir zur Vertragsgestaltung, insbesondere mit Augenmerk auf den von Architekten oft vernachlässigten Bereich des Architekten- Urheberrechtschutzes. Wir setzen Honorarforderungen zielgerichtet und effizient sowohl außergerichtlich, als auch prozessual durch.

Für Kommunalverwaltungen

Kommunalverwaltungen vertreten wir in zweierlei Hinsicht:

Zum Einen beraten wir zur Vergabe und zur Bauvertragsgestaltung und setzen Sachmängelansprüche der Kommunalverwaltung gezielt und effektiv durch.

Zum Anderen beraten und begleiten wir Kommunalverwaltungen auf dem Gebiet des Satzungsrechts, schwerpunktmäßig in Rechtsfragen zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und damit einhergehender Durchführungsverträge, insbesondere im Bereich der Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen.

Für Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften

Hausverwaltungen beraten wir u. a. zu Beschlussvorlagen für Eigentümerversammlungen. Wir prüfen und fertigen Entwürfe für Teilungserklärungen und setzen Hausgeldansprüche zielgerichtet und effizient sowohl außergerichtlich, als auch prozessual durch.

Wir begleiten Wohnungseigentümergemeinschaften bei Objektsanierungen bei der Vertragsgestaltung und bei der Durchsetzung von Sachmängelansprüchen gegen Architekten und Werkunternehmer.

Für Vermieter und Mieter

Vermieter und Mieter beraten wir bei Rechtsfragen zur Erstellung von Mietverträgen und Betriebskostenabrechnungen. Wir vertreten Sie bei Mietzins- und Räumungsklagen.

Seit Mai 2018 biete die Kanzlei unter der geschützten Marke Money & DataPax(R) Rechtsdienstleistungen zu GwG und DSGVO auf dem Bau- und Immobiliensektor. Unser Angebot wird von Banken , Immobilien-Projektentwicklern und Maklern in Anspruch genommen. Den Mandanten steht ein langjähriges Wissen und die Erfahrung eines breit aufgestellten bundesweiten Netzwerks aus dem Banken- und Immobiliensektor zur Verfügung. Wir begleiten Sie in Rechtsfragen des Kundenannahmeprozesses über die Risikoanalyse und Klassifizierung.

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