Split-Klimaanlage auf dem Balkon per Beschluss erlaubt – kann ich das anfechten?

Herr Sparr aus Taunusstein ist Miteigentümer einer WEG mit acht Einheiten. In der letzten Eigentümerversammlung wurde dem Nachbarn über ihm per Mehrheitsbeschluss erlaubt, eine Split-Klimaanlage auf dem Balkon zu installieren. Herr Sparr befürchtet erhebliche Lärmbelästigung durch das Gerät – besonders in den Sommermonaten – und möchte den Beschluss anfechten. Doch hat eine solche Anfechtung Aussicht auf Erfolg? Ich kläre, was rechtlich möglich ist.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.