Split-Klimaanlage auf dem Balkon per Beschluss erlaubt – kann ich das anfechten?
Herr Sparr aus Taunusstein ist Miteigentümer einer WEG mit acht Einheiten. In der letzten Eigentümerversammlung wurde dem Nachbarn über ihm per Mehrheitsbeschluss erlaubt, eine Split-Klimaanlage auf dem Balkon zu installieren. Herr Sparr befürchtet erhebliche Lärmbelästigung durch das Gerät – besonders in den Sommermonaten – und möchte den Beschluss anfechten. Doch hat eine solche Anfechtung Aussicht auf Erfolg? Ich kläre, was rechtlich möglich ist.
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: WEG-Recht
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