Darf der Vermieter das Abschließen der Wohnungstür verbieten?
Frau Söller aus München ist Mieterin einer Dreizimmerwohnung. Ihr Vermieter verbietet ihr, nachts die Wohnungstür abzuschließen – ohne nachvollziehbare Begründung. Doch darf ein Vermieter das überhaupt vorschreiben? In diesem Video gehe ich auf die rechtlichen Grundlagen zum Thema „Wohnungstür abschließen“ ein und kläre, ob und wann der Vermieter hier tatsächlich mitbestimmen darf – oder ob es allein Sache der Mieterin ist.