Mietspiegel als Begründung für Mieterhöhung – reicht ein Hinweis aus? | Frag Somplatzki!

Frau Terhagen aus Braunschweig möchte nach sechs Jahren erstmals die Miete für ihre Zweizimmerwohnung in Kassel erhöhen – gestützt auf den dort geltenden Mietspiegel. Doch muss sie dem Mieterhöhungsverlangen eine Kopie des Mietspiegels beifügen? Oder reicht es, wenn sie den Mietspiegel nur erwähnt und auf die Einsicht bei der Verwaltung hinweist? Ich erkläre, was das Gesetz dazu sagt – und was Vermieter unbedingt beachten sollten.

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