Nur noch digitale Betriebskostenbelege für Mieter? Das ist die Rechtslage

Herr Gerber aus Weinheim vermietet drei Eigentumswohnungen in Heidelberg. Um Zeit und Papier zu sparen, möchte er künftig die Belege zur Betriebskostenabrechnung ausschließlich digital bereitstellen – zum Beispiel per E-Mail oder Cloud-Link. Doch ist das überhaupt zulässig? In diesem Video erkläre ich, welche rechtlichen Anforderungen Vermieter beachten müssen, welche Rolle der Mietvertrag spielt und was Mieter verlangen können.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.