Verbraucherbauvertrag – Was heißt das für die Bauhandwerkersicherung?

Frau Herrmann aus Venlo hat ein Einfamilienhaus gebaut und dabei Teile wie den Keller in Eigenleistung erstellt. Für den Aufbau des Hauses beauftragte sie ein Bauunternehmen, mit dem es später zum Streit kam. Nun verlangt die Firma eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB – Frau Herrmann verweist jedoch auf den Ausschluss dieser Pflicht bei einem Verbraucherbauvertrag. In diesem Video erkläre ich, wann tatsächlich keine Sicherheit zu leisten ist – und wann doch.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.