Mietnachzahlung verjährt wegen zu später WEG-Abrechnung – Was tun?
Herr Kurz aus Memmingen ist Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit 46 Einheiten. Weil die Hausverwaltung die Jahresabrechnung zu spät übermittelt hat, konnte er seine eigene Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter nicht mehr fristgerecht erstellen – die Nachzahlung von 1800 € ist verjährt. In diesem Video erkläre ich, ob und wie man in solchen Fällen gegen die Verwaltung vorgehen kann und wann ein Schadensersatzanspruch besteht.
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: WEG-Recht
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Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.