Zwei Wohnungen leer – darf der Vermieter die Betriebskosten auf die Mieter abwälzen?
Frau Friedrichtal aus Ludwigsburg hat ein Problem mit ihrer aktuellen Nebenkostenabrechnung: In dem Zehn-Parteien-Haus, in dem sie wohnt, stehen seit Anfang 2024 zwei Wohnungen leer. Der Vermieter legt die Betriebskosten nun nur noch auf die acht verbliebenen Mieter um – und dadurch steigen die Kosten spürbar. Doch ist das rechtlich zulässig? In diesem Video kläre ich, ob und wann der Vermieter Betriebskosten bei Leerstand auf die übrigen Mieter abwälzen darf – und wann nicht.