Bauhandwerkersicherung gefordert trotz Bankbestätigung – ist das rechtens?

Herr Broska aus Bremerhaven fragt, ob er eine Bauhandwerkersicherung in Höhe von 120.000 € leisten muss – obwohl er bereits eine Finanzierungsbestätigung seiner Hausbank vorgelegt hat. Die Fertighausfirma hat ihm eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Doch ist diese Forderung rechtlich zulässig? In diesem Video kläre ich, was das Gesetz in § 650f BGB dazu sagt – und wann Bauherren tatsächlich zur Stellung einer Sicherheit verpflichtet sind.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.