Küchenstudio verlangt Restzahlung vor Lieferung und Montage – ist das erlaubt?

In diesem Video geht es um die Frage von Herrn Kern aus Mogendorf. Er und seine Frau haben beim Hausbau eine hochwertige Küche für 45.000 € bestellt und 30.000 € angezahlt. Nun verlangt das Küchenstudio den Restbetrag in Höhe von 15.000 € vor Lieferung und Montage. Ist das rechtlich überhaupt zulässig? Ich erkläre, was bei solchen Vorkasseforderungen gilt, welche Rechte Sie als Verbraucher haben und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.