Küchenstudio verlangt Restzahlung vor Lieferung und Montage – ist das erlaubt?
In diesem Video geht es um die Frage von Herrn Kern aus Mogendorf. Er und seine Frau haben beim Hausbau eine hochwertige Küche für 45.000 € bestellt und 30.000 € angezahlt. Nun verlangt das Küchenstudio den Restbetrag in Höhe von 15.000 € vor Lieferung und Montage. Ist das rechtlich überhaupt zulässig? Ich erkläre, was bei solchen Vorkasseforderungen gilt, welche Rechte Sie als Verbraucher haben und worauf Sie unbedingt achten sollten.