Gerichtshinterlegung statt Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB – zulässig?

In diesem Video geht es um die Frage von Herrn Fehrer aus Saarbrücken. Er baut ein Vierfamilienhaus mit einem Generalunternehmer und befindet sich aktuell im Streit wegen Baumängeln. Der Unternehmer fordert nun eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB. Herr Fehrer bietet stattdessen eine Hinterlegung von 250.000 Euro beim Gericht und eine Vormerkung im Grundbuch an. Reicht das aus – oder darf der Unternehmer auf der gesetzlichen Sicherheit bestehen?

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.