Hausverwaltung als Erfüllungsgehilfe – rechtlich zulässig?

In diesem Video geht es um die spannende Frage eines Bauträgers aus Groß-Umstadt: Kann die von ihm eingesetzte Hausverwaltung wirksam die Abnahme des Gemeinschaftseigentums für die Erwerber erklären – und was bedeutet das für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen? Im konkreten Fall steht ein Schaden von über 150.000 € im Raum. Ob die Klausel in den Notarverträgen hält und welche rechtlichen Fallstricke drohen, erfahren Sie im Video.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.