Vom Bauernhof ins Wohngebiet – darf der Esel mit? | Frag Somplatzki!
Herr Mengel ist mit seiner Frau aus dem Allgäu nach Erding gezogen – samt dem Wunsch, auch im neuen Garten einen Esel zu halten, wie zuvor auf dem Hof. Doch der Nachbar meint: Das sei im allgemeinen Wohngebiet verboten. Stimmt das? In diesem Video beleuchte ich, was das Baurecht zur Tierhaltung im Wohngebiet sagt, wo die Grenzen liegen und worauf Eigentümer achten sollten, wenn sie Esel, Hühner oder andere Tiere halten wollen.
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: Baurecht
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Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.