Architekt hat Baukostenobergrenze ignoriert – wer muss zahlen?

Frau Ostheimer aus Bremen hat gemeinsam mit ihrem Mann ein Architektenhaus gebaut. Von Beginn an wurde dem Architekten eine klare Baukostenobergrenze mitgeteilt – doch diese wurde ignoriert. Die Folge: Die Baukosten sind aus dem Ruder gelaufen, eine Nachfinanzierung ist nicht möglich. Ist der Architekt in einem solchen Fall haftbar? In diesem Video erkläre ich, welche Pflichten Architekten bei der Kostenermittlung haben – und was betroffene Bauherren tun können.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.