Sanierungsstau bei Altbauten – was darf die WEG beschließen?

In diesem Video geht es um eine aktuelle Frage von Herrn Meller aus Bad Urach. In seiner Wohnanlage aus dem Jahr 1980 herrscht Sanierungsstau bei den Holzfenstern. Die Eigentümerversammlung hat beschlossen, dass die Hausverwaltung eigenständig über die Erneuerung entscheiden darf – inklusive Angebotseinholung und Auftragsvergabe. Doch darf die WEG das überhaupt so regeln? Und kann Herr Meller den Beschluss anfechten? Ich kläre die rechtliche Lage.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.