Baupfusch am Dach – welche Rechte habe ich bei Abschlagszahlungen?
In diesem Video geht es um die Frage von Herrn Oppermann aus Fürth. Er baut gemeinsam mit seiner Frau ein Einfamilienhaus mit einem Generalunternehmer. Trotz nachgewiesener Mängel an der Dacheindeckung stellt der Unternehmer eine neue Abschlagsrechnung – und behauptet, eine Kürzung sei unzulässig. Ob das stimmt und wie Bauherren bei Abschlagszahlungen auf Baumängel reagieren können, erkläre ich in diesem Video.