Wallbox in der Gemeinschaftsgarage gewünscht – wer trägt die Kosten für die E-Mobilität?

Herr Ether aus Dülmen hat sich ein E-Auto zugelegt und möchte in der gemeinschaftlich genutzten Garage seiner WEG eine Wallbox installieren. Die Garage ist angemietet, der Strom läuft aktuell über den Allgemeinzähler. Nun fragt er sich: Wer trägt die Kosten für den Anschluss, das Leerrohr, den separaten Zähler – und wer zahlt die Wallbox? In diesem Video erkläre ich, wie die Kostenverteilung bei Ladevorrichtungen in der WEG rechtlich geregelt ist – und worauf Sie als Eigentümer achten sollten.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.