Wohnfläche im Mietvertrag zu groß – was bedeutet das für die Nebenkosten?

Herr Heiser aus Berlin-Neukölln hat eine vermietete Eigentumswohnung erworben. Im Mietvertrag sind 105 m² Wohnfläche angegeben – laut aktueller Vermessung durch einen Sachverständigen sind es aber nur 99 m². Jetzt fragt er sich: Muss er die Heizkosten nach der tatsächlichen Wohnfläche abrechnen oder gilt die Angabe im Mietvertrag? In diesem Video kläre ich, wie die Abrechnung korrekt erfolgen muss – und welche Risiken bei Abweichungen bestehen.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.