Rechnung für Reparatur ohne vorherige Absprache – muss der Vermieter zahlen?

Herr Keller ist Vermieter einer Vierzimmerwohnung. Seine Mieter haben die defekte Dielenbeleuchtung eigenständig durch eine Fachfirma reparieren lassen – ohne ihn vorher zu informieren. Jetzt legen sie ihm die Rechnung vor. Muss Herr Keller zahlen, obwohl er den Mangel gar nicht kannte? In diesem Video erkläre ich, wann Mieter Reparaturen selbst in Auftrag geben dürfen – und ob der Vermieter zur Kostenerstattung verpflichtet ist.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.