Verwalterwechsel in der WEG – Wer erstellt die Jahresabrechnung? | Frag Somplatzki!
Herr Meisner war bis zum 31.12.2025 Hausverwalter einer 24-Parteien-Wohnanlage in Kassel. Kurz nach seinem Ausscheiden fordert ihn die WEG auf, noch die Jahresabrechnung 2025 zu erstellen. Er meint: Mit Amtsende ist Schluss. Doch stimmt das? Muss der ehemalige Verwalter noch abrechnen – oder ist der neue Verwalter zuständig? Ich erkläre die Rechtslage im WEG-Recht.