Neue lärmende Sammelstelle – Anspruch auf Kaufpreisminderung? | Frag Somplatzki!
Herr Gründgen aus Hamburg erwirbt mit seiner Frau eine Eigentumswohnung für knapp eine Million Euro in guter Wohnlage. Kurz darauf richtet die Stadt 200 Meter entfernt eine Altglas- und Altkleidersammelstelle ein – mit Lärm, Unrat und Sichtbeeinträchtigung vom Balkon. Der Bauträger wusste angeblich von der Planung. Liegt eine arglistige Täuschung vor? Besteht Anspruch auf Kaufpreisminderung? Ich erläutere die Rechtslage.