Eigenbedarf gekündigt: Reicht das Attest vom Psychotherapeuten? | Frag Somplatzki!

Herr Färber aus Bad Wildbad lebt seit 15 Jahren in seiner Wohnung und wehrt sich gegen eine Eigenbedarfskündigung. Wegen einer posttraumatischen psychischen Belastung hat er fristgemäß Härtefallwiderspruch eingelegt – gestützt auf eine Stellungnahme seines Psychotherapeuten. Doch die Vermieterin verlangt ein fachärztliches Attest. Muss der Mieter das wirklich vorlegen? In diesem Video erkläre ich, was § 574 BGB verlangt und worauf es beim Nachweis eines Härtefalls wirklich ankommt.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.