Abnahme im Bauträgervertrag: Darf sich der Käufer vertreten lassen? | Frag Somplatzki!
Herr Müller aus Potsdam möchte eine Eigentumswohnung mit Tiefgaragenstellplatz vom Bauträger kaufen und fragt sich, ob eine Klausel zur Vertretung bei der Abnahme problematisch ist. In diesem Video erkläre ich, warum eine solche Regelung wirksam sein kann, wenn der Erwerber seinen Vertreter selbst bestimmt – und wann Abnahmeklauseln nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung unwirksam sind. Ein wichtiges Thema für jeden Wohnungskäufer.
Die rechtliche Einordnung stützt sich auf die 2024 nachgewiesene BGH-Rechtsprechung: Wirksam kann eine Klausel sein, wenn der Erwerber die vertretende Person selbst bestimmt; unwirksam sind dagegen Klauseln, die die Abnahme auf vom Bauträger vorgegebene Personen verlagern oder den Erwerber von der eigenen Entscheidung über die Abnahme ausschließen.