Besuch in der Mietwohnung nur drei Monate erlaubt – ist so eine Klausel wirksam? | Frag Somplatzki!
Frau Klein aus Andernach hat im Mietvertrag eine Klausel stehen, wonach Besuch oder ein Lebensgefährte nicht länger als drei Monate in der Wohnung leben dürfen. Aber darf ein Vermieter das überhaupt so pauschal vorgeben? In diesem Video erkläre ich, warum starre Besuchsgrenzen rechtlich meist nicht halten, wo der Unterschied zwischen Besuch und dauerhaftem Einzug liegt und wann für einen Lebensgefährten die Zustimmung des Vermieters erforderlich sein kann.