Muss die WEG nach Veruntreuung weiterzahlen? | Frag Somplatzki!
Die Gemeinschaft hat die Hausverwaltung wegen massiver Pflichtverletzungen und nachweislicher Veruntreuung abberufen und den Verwaltervertrag fristlos gekündigt. Dieses Video erklärt knapp und praxisnah, welche Wirkung § 26 Abs. 3 Satz 2 WEG hat, ob die Vergütung für bis zu sechs Monate weiterzuzahlen ist und unter welchen Voraussetzungen bei wichtigem Grund (z. B. Untreue) Ansprüche des Verwalters enden oder zurückgefordert werden können.