AirBnB in der Eigentumswohnung – kann die WEG mir das verbieten? | Frag Somplatzki!
Herr Kreitmeier aus München hat eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage gekauft und möchte sie über AirBnB vermieten. Doch die Hausverwaltung kündigt schon Widerstand aus der Eigentümergemeinschaft an. Kann die WEG eine solche Kurzzeitvermietung verbieten? In diesem Video erkläre ich, wann die Gemeinschaft tatsächlich eingreifen kann, warum ein Mehrheitsbeschluss oft nicht ausreicht und weshalb in München zusätzlich das Zweckentfremdungsrecht schnell zum entscheidenden Problem wird.