Gutachten liegt vor, Vertrauen ist weg: Muss ich den Unternehmer noch ranlassen? | Frag Somplatzki!

Herr Hauser hat vor einem Jahr eine massive Doppelgarage bauen lassen. Jetzt ist das Dach konstruktionsbedingt undicht, ein Gutachten liegt vor und der Unternehmer weist jede Verantwortung zurück. Das Vertrauen ist weg – aber kann man jetzt einfach die 5.800 Euro Mängelbeseitigungskosten einklagen? In diesem Video erkläre ich, warum fiktive Reparaturkosten vor Gericht regelmäßig nicht reichen, wann Sie dem Unternehmer noch eine Chance zur Nacherfüllung geben müssen und warum Vorschuss oder Selbstvornahme oft der bessere Weg sind.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.