Verwaltervertrag abgelaufen – trotzdem haftbar? | Frag Somplatzki!

In diesem Video geht es um die Haftung eines WEG-Verwalters, dessen Verwaltervertrag bereits abgelaufen war, der die Verwaltung aber faktisch weitergeführt hat. Nach aktueller BGH-Rechtsprechung kann ein solcher sogenannter faktischer Verwalter denselben Pflichten unterliegen wie ein wirksam bestellter Verwalter. Veranlasst er dann eine unberechtigte Zahlung aus dem Gemeinschaftsvermögen, kommt ein Schadensersatzanspruch der WEG nach § 280 Abs. 1 BGB in Betracht.

Weitere spannende Fragen aus meiner täglichen Anwaltspraxis finden Sie in meinem „Frag Somplatzki“ Archiv.