Kaution nach Auszug: Darf der Vermieter nach 7 Monaten noch Schäden abziehen?
Herr Freimuth möchte wissen, ob sein früherer Vermieter Schäden an der Wohnungstür noch sieben Monate nach der Wohnungsübergabe mit der Barkaution verrechnen darf. Im Video geht es um die sechsmonatige Verjährungsfrist bei Schäden an der Mietsache und darum, welche Besonderheit bei einer Barkaution gilt.
Veröffentlichungsdatum:
Rechtsgebiet: Mietrecht
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