Garage wird 9.000 € teurer: Muss ich die höhere Rechnung zahlen?
In diesem Beitrag geht es um eine deutlich höhere Rechnung nach einem Kostenvoranschlag für den Bau einer Garage in Hanglage. Erklärt wird, warum ein Kostenvoranschlag grundsätzlich kein Festpreis ist, der Unternehmer aber nicht beliebig hohe Mehrkosten verlangen kann. Außerdem wird dargestellt, welche Rolle die Informationspflicht des Unternehmers und das Kündigungsrecht des Auftraggebers spielen.
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Rechtsgebiet: Baurecht
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