Schlosserei liefert keine Planung – Verzug setzen und Auftrag entziehen nach § 5 Abs. 4 VOB/B?
In diesem Beitrag geht es um die Frage, ob ein Bauherr eine Schlosserei wegen verzögerter Planung und Ausführung einer Balkonanlage auf Grundlage von § 5 Absatz 4 VOB/B in Verzug setzen und eine Auftragsentziehung androhen kann. Entscheidend ist dabei, ob die Verzögerung die Ausführung der Werkleistung oder zunächst die Planung betrifft. Außerdem spielt eine Rolle, dass die VOB/B nicht insgesamt unverändert vereinbart wurde.
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Rechtsgebiet: Baurecht
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